Unsere Verbände fordern klare Priorität für Wiederverwendung

Mit dem Referentenentwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung erstmals ausdrücklich als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden. Damit erhält die Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände einen deutlich höheren Stellenwert im deutschen Kreislaufwirtschaftsrecht.

Unsere Verbände begrüßen diesen grundsätzlichen Fortschritt. Gleichzeitig sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf: Der Entwurf regelt bislang nicht ausreichend, wie der Vorrang der Wiederverwendung gegenüber dem Recycling praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei der Finanzierung und der Zusammenarbeit mit bereits bestehenden gemeinnützigen und sozialwirtschaftlichen Wiederverwendungsstrukturen bleiben wichtige Fragen offen.

In unserer gemeinsamen Stellungnahme zeigen wir deshalb konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. Gefordert werden unter anderem eine klare gesetzliche Priorisierung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, zweckgebundene Mittel für entsprechende Maßnahmen sowie eine bevorzugte Einbindung gemeinnütziger und sozialwirtschaftlicher Betriebe. Damit soll verhindert werden, dass bestehende Strukturen verdrängt oder unnötige Parallelangebote geschaffen werden – und stattdessen das vorhandene Know-how für eine ökologische und soziale Kreislaufwirtschaft genutzt wird.