Neue EU-Vorschriften: Hersteller zahlen für Sammlung und Recycling von Textilien

Das Europäische Parlament hat im September neue Regeln verabschiedet, die erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien einführen. Unternehmen, die Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien in der EU in Verkehr bringen, müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling übernehmen – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Dies geschieht im Rahmen neuer Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die von jedem Mitgliedstaat innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie eingerichtet werden müssen.

Die Verpflichtung gilt für ein breites Spektrum von Produkten: Bekleidung und Accessoires, Schuhe, Bett- und Küchenwäsche, Vorhänge und Decken. Mitgliedstaaten können zudem Systeme für Matratzenhersteller aufbauen.

Bei der Gestaltung der finanziellen Beiträge sollen die Mitgliedstaaten Fast-Fashion- und Ultra-Fast-Fashion-Praktiken besonders berücksichtigen. Für Kleinstunternehmen gibt es längere Übergangsfristen.

Hintergrund: In der EU fallen jedes Jahr 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an – rund 12 kg pro Person. Weltweit werden weniger als 1 % aller Textilien zu neuen Produkten recycelt.

Mit diesen neuen Vorschriften setzt die EU ein klares Signal für Ressourcenschonung und gegen Wegwerfmode. Für Re-Use-Akteure bedeutet das Rückenwind: Secondhand, Reparatur und Wiederverwendung gewinnen weiter an politischer Bedeutung.