Neue EU-Regeln zur Textilvernichtung

EU konkretisiert Ausnahmen vom Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien – Licht und Schatten für die Kreislaufwirtschaft

Mit der am 9. Februar 2026 verabschiedeten Delegierten Verordnung hat die Europäische Kommission die Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Textilien und Schuhe im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) konkretisiert. Ab dem 19. Juli 2026 ist die Zerstörung unverkaufter Bekleidung und Schuhe grundsätzlich untersagt – nun wurden die Bedingungen festgelegt, unter denen Ausnahmen zulässig sind.

Ziel des ESPR: Schluss mit der systematischen Vernichtung

Die ESPR ist ein Kerninstrument des europäischen Green Deal. Sie soll Produkte nachhaltiger machen und insbesondere die Praxis beenden, fabrikneue, unverkaufte Textilien zu vernichten. Laut Kommission werden zwischen 4 und 9 % aller Textilien in der EU vor ihrer Nutzung zerstört.

Das neue Regelwerk präzisiert nun, in welchen Fällen Unternehmen trotz des Verbots vernichten dürfen. Diese sogenannten „Derogationen“ sind in Artikel 2 der Delegierten Verordnung aufgelistet.

Positiv: Anerkennung sozialwirtschaftlicher Akteure

Aus Sicht von RREUSE und Re-Use Deutschland ist ausdrücklich zu begrüßen, dass soziale Unternehmen als zentrale Akteure der Wiederverwendung und sozialen Inklusion anerkannt werden.

Besonders relevant:

  • Produkte müssen mindestens acht Wochen zur Spende angeboten werden.

  • Soziale Unternehmen dürfen gespendete Ware vernichten, wenn sich keine Abnehmenden finden.

Diese Klarstellungen schaffen Rechtssicherheit für Sozialunternehmen und würdigen ihre Rolle im Kreislaufsystem.

Fazit von Re-Use Deutschland

Die Delegierte Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Vernichtungsverbots im Textilsektor. Die Anerkennung sozialwirtschaftlicher Akteure und die Dokumentationspflichten sind klare Fortschritte.

Gleichzeitig enthalten die verabschiedeten Ausnahmen erhebliche Schlupflöcher. Wenn Markenrechte, Lizenzabläufe oder wirtschaftliche Argumente systematisch zur Rechtfertigung von Vernichtung genutzt werden, wird das Ziel der Abfallvermeidung konterkariert.

Deshalb gilt:

  • Vernichtung muss absolute Ausnahme bleiben.

  • Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss streng kontrolliert werden.

  • Behörden müssen die Dokumentationspflichten konsequent prüfen.

  • Die Evaluierungsklausel nach fünf Jahren darf nicht zu einer weiteren Aufweichung führen.

Nur durch konsequente Durchsetzung kann das ESPR sein Potenzial entfalten und tatsächlich zu weniger Überproduktion, mehr Wiederverwendung und einer starken Sozialwirtschaft beitragen.

Re-Use statt Vernichtung – daran muss sich die Praxis messen lassen.

Was bedeutet das künftig für Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores?

Für Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores bringt die neue Delegierte Verordnung sowohl Chancen als auch neue Rahmenbedingungen mit sich. Entscheidend wird sein, wie konsequent das Vernichtungsverbot umgesetzt und kontrolliert wird.

1. Mehr Potenzial für Warenzufluss – aber nicht automatisch

Grundsätzlich stärkt das Vernichtungsverbot die Position von Sozialkaufhäusern und Secondhand Stores:

  • Unternehmen müssen unverkaufte Textilien vorrangig vermeiden, wiederverwenden oder spenden.

  • Produkte müssen mindestens acht Wochen zur Spende angeboten werden, bevor eine Vernichtung wegen „Nicht-Annahme“ möglich ist.

  • Die Rolle sozialwirtschaftlicher Akteure wird ausdrücklich anerkannt.

Das schafft strukturell bessere Voraussetzungen für Kooperationen mit Handel und Herstellern. Theoretisch könnten mehr neuwertige Waren in den Wiederverwendungskreislauf gelangen.

Aber: Die zahlreichen Ausnahmen – insbesondere bei Lizenzfragen, Markenrechten oder „nicht kosteneffektiver“ Reparatur – können diesen Effekt deutlich begrenzen.

2. Höherer Prüf- und Sortieraufwand

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen zu Qualitätsprüfungen, bevor sie sich auf bestimmte Ausnahmen berufen dürfen. In der Praxis bedeutet das:

  • Mehr vorselektierte Ware

  • Potenziell höhere Qualitätsanforderungen

  • Mehr Dokumentation entlang der Lieferkette

Für Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores kann das zweierlei bedeuten:

  • Positiv: Bessere, geprüfte Ware.

  • Herausfordernd: Komplexere Abstimmungen mit Spenderunternehmen, insbesondere bei Marken- oder Lizenzware.

Gerade Produkte mit Logos, Lizenzmotiven oder Markenbeschränkungen könnten künftig häufiger gar nicht erst in die Wiederverwendung gelangen.

3. Verantwortung bei nicht vermittelbarer Ware

Neu ist auch: Wenn Sozialunternehmen gespendete Ware erhalten, aber keine Abnehmenden finden, dürfen sie diese unter bestimmten Bedingungen selbst vernichten.

Das schafft Rechtssicherheit – verhindert aber nicht das Problem struktureller Überproduktion. Sozialkaufhäuser dürfen nicht zum „Puffer“ für überschüssige Massenware werden.

Hier ist politisch klarzustellen:
Wiederverwendungsbetriebe sind keine Entsorgungsdienstleister für fehlgeschlagene Geschäftsmodelle.

4. Strategische Bedeutung von Kooperationen

Künftig wird es noch wichtiger:

  • Frühzeitige Kooperationsvereinbarungen mit Herstellern und Handel zu schließen

  • Klare Prozesse zur Warenübernahme zu definieren

  • Transparenz über Annahmekriterien zu kommunizieren

  • Marken- und Lizenzfragen vorab zu klären

Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores gewinnen an Relevanz als strukturierte Partner im Kreislaufsystem – nicht nur als karitative Abnehmer.

5. Politische Einordnung: Chance nur bei konsequenter Umsetzung

Ob das Vernichtungsverbot tatsächlich zu mehr Re-Use führt, hängt entscheidend von der Kontrolle ab.

Wenn Schlupflöcher großzügig ausgelegt werden, bleibt der Warenstrom in Richtung Wiederverwendung begrenzt.
Wenn Behörden streng prüfen, entsteht echter Druck auf Hersteller, Produktionsmengen zu reduzieren und Geschäftsmodelle anzupassen.

Für Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores bedeutet das:

  • Sie sind künftig noch stärker systemrelevant.

  • Ihre Rolle als Teil der Kreislaufwirtschaft wird rechtlich anerkannt.

  • Gleichzeitig bleibt politischer Einsatz notwendig, um Missbrauch zu verhindern.

Weitere Verstärkung für Re-Use Deutschland e. V.

Unser Netzwerk wächst weiter – und wir freuen uns sehr, drei neue Mitglieder bei Re-Use Deutschland willkommen zu heißen. Sie alle stehen für gelebte Wiederverwendung, soziale Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften:

Der Werkhof Regenbogen e. V. in Roth verbindet Secondhand, Qualifizierung und soziale Teilhabe. Mit seinen Angeboten schafft der Verein Perspektiven für Menschen mit Unterstützungsbedarf und setzt gleichzeitig ein starkes Zeichen für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft vor Ort.

Die Brauchbar gGmbH in Würzburg steht für nachhaltigen Konsum mit sozialem Mehrwert. Durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses werden gebrauchsfähige Waren im Kreislauf gehalten und Arbeitsmarktintegration aktiv gefördert – ein gelungenes Beispiel für die Verbindung ökologischer und sozialer Ziele.

Mit der KoALA in Hamburg gGmbH gewinnt unser Netzwerk eine weitere engagierte Akteurin im Norden. Auch hier gehen Wiederverwendung, Beschäftigungsförderung und gesellschaftliche Teilhabe Hand in Hand – getragen von einem klaren Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.

Wir sagen: Herzlich willkommen bei Re-Use Deutschland!
Gemeinsam stärken wir Sozialkaufhäuser und Secondhand Stores als unverzichtbaren Teil einer sozial-ökologischen Kreislaufwirtschaft.

Online-Gruppenworkshop

Künstliche Intelligenz – Potenziale & praktische Anwendung

📅 Datum: 3. März 2026
Uhrzeit: 10:00 – 14:30 Uhr
💻 Format: Online
💶 Seminargebühr: 0,00 € – 214,20 € inkl. 19 % MwSt.

Künstliche Intelligenz bietet vielfältige Möglichkeiten, Projekte im Nachhaltigkeitskontext wirkungsvoll zu unterstützen – von der Entwicklung von Texten und Konzepten über die Erstellung visueller Inhalte bis hin zur kreativen Ideenfindung.

In diesem kompakten Online-Workshop geben wir einen praxisnahen Überblick darüber,

  • was KI heute leisten kann,

  • welche Tools sich für die Projektarbeit eignen,

  • wie durch gezielte Prompt-Formulierungen gute Ergebnisse erzielt werden,

  • und welche Aspekte eines verantwortungsvollen Umgangs zu beachten sind.

Die Teilnehmenden lernen anhand konkreter Beispiele, wie KI bei der Text- und Bildproduktion eingesetzt werden kann und wie sie diese Werkzeuge niedrigschwellig in ihre tägliche Projekt- und Netzwerkarbeit integrieren können.

Der Workshop richtet sich an alle, die KI verständlich, praxisorientiert und strategisch sinnvoll einsetzen möchten.

Online-Fortbildung (2-teilig)

Wenn Kund*innen stressen – Professioneller Umgang mit schwierigen Verkaufssituationen

📅 Termine:
05. März 2026 | 09:30 – 12:30 Uhr
17. März 2026 | 09:30 – 12:30 Uhr

💻 Format: Online
💶 Seminargebühr: 303,45 € – 404,60 € inkl. 19 % MwSt.

Auf viele Kundinnen freut man sich – doch manche Situationen im Verkaufsalltag sind herausfordernd. Einzelne Kundinnen sorgen für Stress, überschreiten Grenzen oder lösen Unsicherheit aus. Gleichzeitig gilt im Handel häufig das Prinzip: „Der Kunde ist König“.

In dieser zweiteiligen Online-Fortbildung beleuchten wir schwierige Verkaufssituationen, analysieren typische Dynamiken und entwickeln konkrete Strategien für einen professionellen und souveränen Umgang.

Theorie und Praxis wechseln sich in beiden Online-Seminaren ab. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Kund*innen zu gewinnen und die eigene Handlungskompetenz nachhaltig zu stärken.

Stellvertretende Projektleitung (m/w/d) im Projekt „Nachhaltig wirken“

Wir suchen ab sofort, 39h, mobiles Arbeiten möglich, befristet bis 8/202

Ihre Aufgaben

Als stellvertretende Projektleitung unterstützen Sie die Gesamtkoordination des Projekts und übernehmen eigenständig Teilbereiche. Dazu gehören insbesondere:

  • Unterstützung der Projektleitung bei Planung, Steuerung und Umsetzung aller Arbeitspakete
  • Begleitung von bundesweiten Partnerstrukturen und Netzwerkaktivitäten
  • Durchführung von Seminaren, Veranstaltungen und Workshops
  • Mitarbeit an der Budgetüberwachung, Dokumentation und Berichterstattung
  • Vertretung der Projektleitung bei internen und externen Terminen

Unser Stammtisch

Wie jeden Monat im und für das Re-Use Netzwerk:

Eure aktuellen Themen besprechen wir in monatlicher Runde beim

Stammtisch für Geschäftsführer:innen im Re-Use, Betriebsleiter und andere Führungskräfte, sowie solche die es waren werden wollen und nur dem Namen nach nicht sind:

jeden letzten Mittwoch im Monat, 10 – 11h!

Noch nicht dabei? Dann sendet bitte eine Mail an office@reusedeutschland zur Freischaltung!